Energieausweis

Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis

1. Allgemeines

Soll eine Immobilie oder Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet werden, so schreibt der Gesetzgeber sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude die Erstellung eines Energieausweises vor. Ein Energieausweis wird nach dem erfassten Energie­verbrauch – Energieverbrauchsausweis oder dem berechneten Energiebedarf – Energiebedarfsausweis, ausgestellt.


Prinzipiell besteht ein Energieausweis aus 5 Seiten und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Der Ausweisaussteller hat den Energieausweis unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und Berufsbezeichnung sowie des Ausstellungsdatums eigenhändig zu unterschreiben. Zudem hat der Aussteller seit dem 01.05.2014 die Kriterien zur Einholung der Registriernummer zu beachten.


Grundsätzlich besteht weiterhin die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis mit einer Ausnahme:


Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 1977 gestellt wurde und der energetische Standard des Gebäudes nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, besteht die Pflicht zur Erstellung eines Bedarfsausweises. Für alle anderen Bestandsgebäude dürfen weiterhin Verbrauchsausweise ausgestellt werden.

2. Verbrauchsausweis

Wir erstellen für Sie Verbrauchsausweise auf der Grundlage des erfassten Energie­verbrauchs für bestehende Gebäude. Aus den Energie­verbräuchen für Heizung und Warmwasser aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten wird der Energieverbrauchswert für die End- und Primärenergie sowie die Energie­effizienz­klasse ermittelt. Leerstände, Witter­ungs­bereinigungen finden im Verbrauchs­ausweis Ihre Berücksichtigung, um eine Vergleichbarkeit der Daten unabhängig vom Standort erzielen zu können.

Der Verbrauchsausweis wird stark vom Nutzerverhalten beeinflusst, stellt aber die kostengünstigste Variante Ihrer Ausweispflicht dar.

Für Liegenschaften aus unserem Kundenbestand können die Verbrauchsdaten direkt aus unseren Datenbanken genutzt werden, lediglich die Nutzer und Gebäude­angaben sind von Eigentümer oder Verwalter mitzuteilen. Bei externen Objekten sind zusätzlich die Verbrauchswerte zu liefern. Die Angaben sind in die entsprechenden Formulare einzutragen.

3. Bedarfsausweis

Bedarfsausweise werden auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Dazu sind seitens des Auftraggebers die entsprechenden Projektunterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollten keine aussage­fähigen Unterlagen zur Verfügung stehen, so ist eine detaillierte Bestandsanalyse notwendig.

Aufgrund der durchzuführenden Arbeiten ist die Erstellung eines Bedarfsausweises mit wesentlich höheren Kosten verbunden.

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