Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder
In Deutschland regeln die Bauordnungen des Landes, in welchem Zeitraum bei Neubauten bzw. Sanierungen von Wohngebäuden
Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen bzw. bis wann bestehende Wohnungen nachzurüsten sind. Das heißt, die spezifischen Vorschriften zu Installation, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern werden in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Die Formulierungen und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und müssen genauestens gelesen und eingehalten werden.
Die Rauchwarnmelderpflicht ist mittlerweile flächendeckend in Deutschland beschlossen.
Rauchwarnmelder Installationspflicht | für Neu-und Umbauten seit | Frist zur Nachrüstung |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 2013 | abgelaufen(2014) |
Bayern | 2013 | abgelaufen (2017) |
Berlin | 2017 | abgelaufen (2020) |
Brandenburg | 2016 | abgelaufen (2020) |
Bremen | 2009 | abgelaufen (2015) |
Hamburg | 2010 | abgelaufen (2010) |
Hessen | 2005 | abgelaufen (2014) |
Mecklenburg-Vorpommern | 2006 | abgelaufen (2009) |
Niedersachsen | 2012 | abgelaufen (2015) |
Nordrhein-Westfalen | 2013 | abgelaufen (2016) |
Rheinland-Pfalz | 2003 | abgelaufen (2012) |
Saarland | 2004 | abgelaufen (2016) |
Sachsen | 2016 | abgelaufen (2023) |
Sachsen-Anhalt | 2009 | abgelaufen (2015) |
Schleswig-Holstein | 2004 | abgelaufen (2010) |
Thüringen | 2008 | abgelaufen (2018) |
Wohnungen/Wohnraum
Der Gesetzestext zur Installation von Rauchwarnmeldern ist
wie folgt formuliert:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Richtlinien
Für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von
Rauchwarnmeldern sind die Richtlinien in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Hierbei ist die Einhaltung der DIN-Vorschriften die Voraussetzung
für eine fachgerechte und rechtlich einwandfreie Installation und den sicheren Betrieb der Rauchwarnmelder.
Produkte und Ausführungen
Pyrexx PX-1 – Produktbeschreibung
Hekatron Genius H - Produktbeschreibung
Die Betreuung und Beratung erfolgt durch unsere zertifizierten Fachkräfte
Ihr Nutzen
- Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen an
Rauchwarnmelder. - Wir können den Einsatz von Rauchwarnmeldern laut
DIN 14604 gewährleisten. - Als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
führen wir Montage und Instandhaltung normgerecht durch.
Glossar
DIN 14676
Die DIN 14676 (deutsche Norm) legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und sonstigen Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
DIN 14604
Die DIN 14604 (europäische Produktnorm) legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.
Ferninspektion
Die Überprüfung der Rauchwarnmelder, ohne die Wohnung zu betreten. Hier besteht Haftungsrisiko, weil diese Art der Prüfung in der Anwendungsnorm nicht spezifiziert ist.
Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung ist gegeben, wenn zum Beispiel ein Arbeitszimmer zu einem Kinderzimmer oder Schlafzimmer umfunktioniert worden ist. Im Gegensatz zum Arbeitszimmer ist in allen Schlaf- und Kinderzimmern Rauchwarnmelder-Pflicht.
Sichtprüfung
Bei der Sichtprüfung wird die Funktionalität eines jeden Rauchwarnmelders regelmäßig überprüft. Laut Herstellerangaben ist jeder Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich (12 Monate +/- 3 Monate) einer Wartung, Inspektion und Funktionsprüfung zu unterziehen. Die Prüfung muss optisch vor Ort, d. h. in der Wohnung erfolgen.