Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

In Deutschland regeln die Bauordnungen des Landes, in welchem Zeitraum bei Neubauten bzw. Sanierungen von Wohngebäuden
Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen bzw. bis wann bestehende Wohnungen nachzurüsten sind. Das heißt, die spezifischen Vorschriften zu Installation, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern werden in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Die Formulierungen und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und müssen genauestens gelesen und eingehalten werden.


Die Rauchwarnmelderpflicht ist mittlerweile flächendeckend in Deutschland beschlossen.

Rauchwarnmelder Installationspflicht für Neu-und Umbauten seit Frist zur Nachrüstung
Baden-Württemberg 2013 abgelaufen(2014)
Bayern 2013 bisEnde 2017
Berlin 2017 bisEnde 2020
Brandenburg 2016 bisEnde 2020
Bremen 2009 abgelaufen(2015)
Hamburg 2010 abgelaufen(2010)
Hessen 2005 abgelaufen(2014)
Mecklenburg-Vorpommern 2006 abgelaufen(2009)
Niedersachsen 2012 abgelaufen(2015)
Nordrhein-Westfalen 2013 bisEnde 2016
Rheinland-Pfalz 2003 abgelaufen(2012)
Saarland 2004 bisEnde 2016
Sachsen 2016 keineRegelung
Sachsen-Anhalt 2009 abgelaufen(2015)
Schleswig-Holstein 2004 abgelaufen(2010)
Thüringen 2008 bisEnde 2018

Wohnungen/Wohnraum

Der Gesetzestext zur Installation von Rauchwarnmeldern ist
wie folgt formuliert:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben

werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Richtlinien

Für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von
Rauchwarnmeldern sind die Richtlinien in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Hierbei ist die Einhaltung der DIN-Vorschriften die Voraussetzung
für eine fachgerechte und rechtlich einwandfreie Installation und den sicheren Betrieb der Rauchwarnmelder.

Produkte und Ausführungen

Pyrexx PX-1 – Produktbeschreibung
Hekatron Genius H - Produktbeschreibung

Die Betreuung und Beratung erfolgt durch unsere zertifizierten Fachkräfte

Ihr Nutzen

  • Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen an
    Rauchwarnmelder.
  • Wir können den Einsatz von Rauchwarnmeldern laut
    DIN 14604 gewährleisten.
  • Als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
    führen wir Montage und Instandhaltung normgerecht durch.

Glossar

DIN 14676

Die DIN 14676 (deutsche Norm) legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instand­haltung von Rauchwarn­meldern in Wohnhäusern, Wohnungen und sonstigen Räumen mit wohnungs­ähnlicher Nutzung fest.

DIN 14604

Die DIN 14604 (europäische Produktnorm) legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungs­kriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.

Ferninspektion

Die Überprüfung der Rauchwarnmelder, ohne die Wohnung zu betreten. Hier besteht Haftungsrisiko, weil diese Art der Prüfung in der Anwendungsnorm nicht spezifiziert ist.

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung ist gegeben, wenn zum Beispiel ein Arbeitszimmer zu einem Kinderzimmer oder Schlafzimmer umfunktioniert worden ist. Im Gegensatz zum Arbeitszimmer ist in allen Schlaf- und Kinderzimmern Rauchwarnmelder-Pflicht.

Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung wird die Funktionali­tät eines jeden Rauchwarnmelders regelmäßig überprüft. Laut Hersteller­angaben ist jeder Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich (12 Monate +/- 3 Monate) einer Wartung, Inspektion und Funktionsprüfung zu unterziehen. Die Prüfung muss optisch vor Ort, d. h. in der Wohnung erfolgen.

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